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Allgemeine Geschäftsbedingungen (Vertrieb)

MAPA GmbH

1.             Anwendung

1.1           Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln das Angebot, den Verkauf und die Lieferung aller Waren (die „Waren“) durch oder im Namen unserer Gesellschaft (im Weiteren: „Newell“) an den Kunden (im Weiteren: der „Kunde“). Diese AGB richten sich dabei ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, wobei Unternehmer eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft ist, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.2           Sofern nicht ausdrücklich durch schriftliche Vereinbarung mit bevollmächtigten Vertretern von Newell etwas Abweichendes vereinbart wird, stellen diese AGB die gesamte Übereinkunft zwischen Newell und dem Kunden bezüglich ihres Gegenstands dar und lösen alle vorangegangenen schriftlichen und/oder mündlichen Erklärungen und Zusicherungen, Verhandlungen, Vereinbarungen und Verträge zu ihrem Gegenstand ab.

1.3           Jegliche Mitteilung und jegliches Verhalten des Kunden, mit der/dem dieser sein Einverständnis mit der Lieferung von Waren durch Newell bestätigt, und/oder die Annahme einer Warenlieferung von Newell an den Kunden, stellen eine bedingungslose Annahme dieser AGB durch den Kunden dar, sofern dieser zuvor auf die AGB hingewiesen wurde.

1.4           Diese ABG haben jederzeit Vorrang vor den Bestell- oder Einkaufsbedingungen des Kunden, auch wenn (i) diese Newell vor Übermittlung der AGB an den Kunden übermittelt wurden, und/oder (ii) diese ausdrücklich die Anwendung dieser AGB ausschließen, und/oder (iii) Newell den Bestell- oder Einkaufsbedingungen des Kunden nicht widersprochen hat.

1.5           Newell ist berechtigt, diese AGB zu aktualisieren und/oder zu ändern sofern dies aus Sicht von Newell notwendig erscheint und der Kunde hierdurch nicht wider Treu und Glauben benachteiligt wird. Die Änderung wird wirksam, sofern der Kunde der Änderung oder Aktualisierung nicht binnen dreißig (30) Tagen nach Benachrichtigung über eine solche Aktualisierung oder Änderung bzw. nach Übersendung der aktualisierten oder geänderten AGB an den Kunden widerspricht.

2.             Angebote, Bestellungen und Vertragsabschluss

2.1           Angebote von Seiten Newells (ungeachtet ihrer Form) sind für Newell unverbindlich; sie sind widerruflich und können ohne Benachrichtigung jederzeit geändert werden. 

2.2           Bestellungen sind so lange unverbindlich, bis sie von Newell schriftlich oder elektronisch ausdrücklich angenommen wurden („Auftragsbestätigung“). Eine Verpflichtung zur Annahme besteht für Newell nicht. Die Auftragsbestätigung enthält Angaben zur Ware, zu Lieferdaten und -zeiten, zum dann gültigen Kaufpreis, zu sonstigen Preisen wie Versand, Steuern etc. sowie zu Zahlungsmodalitäten.

3.             Lieferung und Annahme

3.1           Sofern in der Auftragsbestätigung oder einem anderen von Newell schriftlich angenommenen Dokument nichts Abweichendes festgelegt ist, werden alle Waren durch Newell „ab Werk“ (EXW Incoterms 2010) geliefert. Der Kunde hat die Waren bei Lieferung anzunehmen. Newell ist berechtigt, je nach Art und Menge der vom Kunden gekauften Waren einen Mindestbestellwert vorzusehen und/oder eine Mindestgebühr für die Lieferung der Waren an den Kunden erheben.

3.2           Die Waren werden in der von Newell festgelegten Verpackung und gegebenenfalls vorbehaltlich der vorherigen Zahlung des Kaufpreises durch den Kunden geliefert.

3.3           Sofern in der Auftragsbestätigung oder einem anderen in Textform von Newell bestätigten Dokument nichts Abweichendes festgelegt ist, sind von Newell genannte Lieferzeiten oder Lieferdaten Schätzungen und stellen keine Voraussetzung für die Vertragserfüllung durch den Kunden dar. Newell haftet außer für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Lieferverzögerungen nicht. Im Übrigen haftet Newell nach den allgemeinen gesetzlichen Regelungen. Eine Verzögerung bei der

Lieferung von Waren enthebt den Kunden nicht seiner Pflicht, die Lieferung anzunehmen, und rechtfertigt keine Preisminderung. 

3.4           Newell ist berechtigt, Teillieferungen zu leisten und separate Rechnungen zu stellen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

4.             Gefahr- und Eigentumsübergang

4.1           Der Gefahrübergang auf den Kunden erfolgt gemäß der jeweils aktuell geltenden Incoterms.

4.2           Ungeachtet der Lieferung und des Gefahrübergangs für die Waren geht jedoch das Eigentum an den gelieferten Waren erst dann auf den Kunden über, wenn Newell die vollständige Zahlung des Kaufpreises f für die gelieferten Waren in bar oder abgerechneten Geldern erhalten hat. Die Zahlung des vollen Kaufpreises für die Waren schließt etwaige Zinsen oder sonstige Beträge ein, die gemäß den Bestimmungen dieses und aller sonstigen Verträge zwischen Newell und dem Kunden, unter denen die Waren geliefert wurden, zahlbar sind. 

4.3           Newell verpflichtet sich, die Newell zustehenden Sicherheiten auf Verlangen insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als zehn Prozent übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt Newell. 

5.             Preise und Zahlung

5.1           Nach der Auftragsbestätigung sind die Preise freibleibend. Es gelten die Preise gemäß der am Liefertermin gültigen Preisliste zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, vorausgesetzt, dass eine nach der Auftragsbestätigung erfolgte Änderung der Preisliste erst 90 Tage nach der Benachrichtigung des Kunden über diese Änderung wirksam wird.

5.2           Falls Preise und Tarife in Euro angegeben werden und der Euro (generell oder teilweise) nicht mehr gesetzliche Währung ist, werden die Preise und Tarife für die Waren sowie alle sonstigen Beträge, auf die sich diese AGB beziehen, automatisch zu dem EUR/USD-Wechselkurs des letzten Tages, an dem der Euro gesetzliche Währung war, in US-Dollar (USD) umgerechnet. Zusätzliche – aus einer Umrechnung resultierende – Kosten, trägt der Kunde.

5.3           Sofern in der Auftragsbestätigung oder einem anderen von Newell in Textform angenommenen Dokument nichts Abweichendes festgelegt ist, ist in den von Newell angegebenen Preisen die Standard-Verpackung eingeschlossen, nicht jedoch die Mehrwertsteuer oder ähnliche anwendbare Steuern, Abgaben, Zölle oder Gebühren, die in irgendeinem Land für die Waren bzw. deren Lieferung erhoben werden („Steuern“). Der Betrag etwaiger Steuern, die im Zusammenhang mit dem Verkauf der Waren an den Kunden erhoben werden, geht zu Lasten des Kunden und wird auf jede Rechnung aufgeschlagen oder dem Kunden durch Newell separat in Rechnung gestellt.

5.5           Sofern in der Auftragsbestätigung oder einem anderen von Newell schriftlich oder in Textform angenommenen Dokument nichts Abweichendes festgelegt ist oder diese AGB nichts Abweichendes bestimmen, sind Zahlungen dreißig (30) Tage nach Rechnungsdatum fällig. 

5.6           Falls Rechnungen nicht bis zum Fälligkeitsdatum bezahlt werden, ist Newell unbeschadet sonstiger Newell zustehender Rechte oder Rechtsbehelfe berechtigt, dem Kunden automatisch

(a)         ohne vorherige Benachrichtigung Zinsen auf überfällige Beträge zu einem Satz in Höhe des Referenzzinses der Europäischen Zentralbank plus neun Prozentpunkte zu berechnen. Der anwendbare Referenzzins ist der Hauptrefinanzierungssatz der Europäischen Zentralbank. Außerhalb der Eurozone wird der Zinssatz von der Zentralbank des jeweiligen Landes festgelegt. Der am 1. Januar geltende Referenzzins ist gültig bis zum 30. Juni und der am 1. Juli geltende Referenzzins bis zum 31.

Dezember. Falls der Referenzzins der Europäischen Zentralbank kein gesetzlicher Referenzzins mehr ist, oder falls der Referenzzins der Europäischen Zentralbank weniger als 0,00% beträgt, so beträgt der Gesamtzins auf überfällige Beträge neun Prozent.

(b)         die Gerichts- und außergerichtlichen Kosten (insbesondere Kosten von Inkassobüros und Rechtsverfolgungskosten), die Newell im Zusammenhang mit der Beitreibung fälliger Beträge entstehen, zu berechnen. Es wird darüber hinaus ein Pauschbetrag von EUR 40,00 als Vergütung für die internen Inkassokosten berechnet.

5.7           Newell kann Beträge, die vom Kunden geschuldet werden, mit Beträgen verrechnen, die Newell dem Kunden schuldet. Sämtliche Zahlungen durch den Kunden sowie dem Kunden zustehende Erstattungen können zunächst für die Begleichung zahlbarer Zinsen und dann im alleinigen Ermessen von Newell für die Tilgung etwaiger Newell geschuldeter Beträge verwendet werden, ungeachtet dessen, wofür diese Beträge geschuldet werden. Soweit nach den anwendbaren Gesetzen zulässig, verzichtet der Kunde auf Aufrechnungsrechte aller Art, die ihm gegebenenfalls in Bezug auf Zahlungsansprüche von Newell zustehen.

6.             Produkteigenschaften, Gewährleistung und Haftung

6.1           Der Kunde muss bei Lieferung und bei der Handhabung, Verwendung, Verarbeitung, dem Transport, der Lagerung und dem Verkauf der Waren (die „Verwendung“) die Waren prüfen und sich davon überzeugen, dass die gelieferten Waren den für die Waren schriftlich vereinbarten Eigenschaften, bzw. falls solche nicht vorliegen, den üblichen Eigenschaften („die Produktbeschreibung“) entsprechen. 

6.2           Reklamationen bezüglich der Waren müssen schriftlich vorgebracht werden und spätestens acht (8) Tage nach Lieferung bei Newell eingehen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Die Verwendung der Waren trotz Vorliegen eines erkennbaren Mangels gilt als bedingungslose Annahme der Waren und Verzicht auf sämtliche Ansprüche in Bezug auf die Waren. Vorstehendes gilt nicht, wenn Newell den Mangel arglistig verschwiegen hat.

6.3           Newell steht lediglich dafür ein, dass die Waren zum Zeitpunkt ihrer Lieferung der Produktbeschreibung gemäß 6.1 entsprechen. Andere Eigenschaften oder die Eignung der Waren zu einem bestimmten Zweck werden ausdrücklich nicht zugesichert. Sofern und insoweit wie die Waren der Produktbeschreibung nicht entspricht, kann Newell entscheiden, ob sie die Waren kostenlos repariert oder ersetzt oder eine Gutschrift für diese Waren in Höhe des ursprünglich in Rechnung gestellten Preises ausstellt.

6.4           Die vorstehenden Rechte sind ausschließlich und ersetzen alle ausdrücklichen, impliziten, gesetzlichen, vertraglichen oder sonstigen Vereinbarungen zur Gewährleistung, Erklärungen, Bedingungen oder sonstigen Bestimmungen, insbesondere Zusagen hinsichtlich der handelsüblichen Qualität, Eignung für einen bestimmten Zweck oder des Nichtvorliegens einer Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum in Bezug auf die Waren.

6.5           Soweit nach den anwendbaren Gesetzen zulässig, ist die Haftung von Newell für Forderungen, Haftungsansprüche und Aufwendungen aller Art auf den Betrag der vom Kunden für den Teil der Waren, auf die sich die Forderung bezieht geleistet wurde, beschränkt. Soweit nach den anwendbaren Gesetzen zulässig, haftet Newell nicht für mittelbare und unmittelbare Schäden irgendwelcher Art (wie z.B. vorhersehbare oder nicht vorhersehbare Unterbrechungen des Geschäftsbetriebs, Forderungen Dritter, Schäden aufgrund von Unterbrechungen des Geschäftsbetriebs oder entgangenen Gewinn, Verlust von Ersparnissen, Wettbewerbsvorteilen oder Firmenwert), ungeachtet sonstiger Ursachen solcher Schäden, auch wenn Newell zuvor auf die Möglichkeit solcher Schäden auf welcher rechtlichen Grundlage auch immer (Haftung aus Vertrag, unerlaubter Handlung oder anderweitig) hingewiesen wurde.

6.6           Keine der in diesen AGB enthaltenen Bestimmungen schränkt die Haftung von Newell für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen sowie für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit ein.

7.             Produktänderungen und kommerzielle Kommunikation

7.1           Newell behält sich das Recht vor, die Produktbeschreibung, die Konstruktion und/oder Verarbeitung der Waren zu ändern und Materialien, die bei der Produktion und/oder Fertigung der Waren jeweils eingesetzt werden, ohne Benachrichtigung durch andere zu ersetzen. Dies gilt auch für bereits bestätigte, aber noch nicht ausgelieferte Warenlieferungen, sofern sich hierdurch die für die Waren schriftlich vereinbarte Produktbeschreibung gemäß Ziffer 6.1 nicht verändern.

7.2           Der Kunde erkennt an, dass die Daten in den Katalogen, Spezifikationen und sonstigen beschreibenden Materialien, die von Newell verteilt oder auf ihren Websites veröffentlicht werden, jederzeit ohne Ankündigungsfrist geändert werden können. Aussagen, Erklärungen, Empfehlungen, Ratschläge, Muster und sonstige Informationen von Newell bezüglich der Produkteigenschaften, der Waren und deren Gebrauch werden dem Kunden lediglich unverbindlich zur Verfügung gestellt. Es wird davon ausgegangen, dass sich der Kunde vor einer Bestellung der Waren über alle diese Aspekte ausreichend informiert hat.

8.             Aussetzung und Beendigung

8.1           Für den Fall, dass (i) der Kunde mit der Erfüllung seiner Pflichten gegenüber Newell in Verzug ist; und/oder (ii) Newell in Bezug auf die Erfüllung dieser Pflichten begründete Zweifel hat, und/oder (iii) der Kunde zahlungsunfähig wird, seine Verbindlichkeiten bei Fälligkeit nicht begleichen kann oder in Liquidation geht, oder durch bzw. gegen den Kunden ein Konkursverfahren eingeleitet wird oder ein Treuhänder oder Konkursverwalter über das gesamte oder einen wesentlichen Teil des Vermögens des Kunden bestellt wird, oder der Kunde Vereinbarungen mit seinen Gläubigern trifft oder Abtretungen zu Gunsten seiner Gläubiger vornimmt; so kann Newell unbeschadet etwaiger sonstiger Newell zustehender Rechte und/oder Rechtsbehelfe, und unter Ausschluss jeglicher Haftung von Newell, durch schriftliche Mitteilung oder in Textform und ohne dass es einer Fristsetzung bedarf (a) die sofortige Bezahlung aller noch offenen Rechnungen und Verbindlichkeiten verlangen;

(b)         die sofortige Rückgabe noch nicht bezahlter, aber bereits gelieferter Waren verlangen und diese wieder in Besitz nehmen, wofür der Kunde hiermit (i) Newell ein unwiderrufliches Recht und die Genehmigung erteilt, alle oder einzelne Räumlichkeiten zu betreten, in denen sich die Waren befinden oder befinden könnten, und (ii) gegenüber Newell eine unwiderrufliche Kostenübernahmeerklärung für sämtliche notwendige Kosten für die Wiedererlangung der Waren abgibt; und/oder

(c)         die Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten aussetzen bzw. die Auftragsbestätigung für ausstehende Warenlieferungen widerrufen, falls der Kunde die betreffenden Zahlungen für Waren nicht im Voraus leistet.

8.2           In jedem Falle werden alle bezüglich der an den Kunden gelieferten und nicht wieder von Newell in Besitz genommenen Waren ausstehenden Forderungen von Newell sofort fällig und zahlbar.

  1. 9.                    Geistiges Eigentum. Weiterverkauf von Produkten.

9.1           Name(n), Marke(n) und Handelsname(n), die von der Gesellschaft im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit verwendet werden, sowie sämtliche Rechte an geistigem Eigentum und/oder sonstigen Rechte, Ansprüche und Beteiligungen daran, sind alleiniges Eigentum von Newell und/oder ihrer Lizenzgeber und stehen diesen zu. Sofern nichts Abweichendes vereinbart wird, darf der Kunde Namen, Marke(n) oder Handelsnamen, die Newell im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit verwendet, ohne schriftliche Zustimmung von Newell nicht verwenden.

9.2               Die markenrechtliche Zustimmung von Newell zum Weiterverkauf der Produkte durch den Kunden ist ausdrücklich nur auf die      

zwischen den Parteien vereinbarten Länder und/oder das Land, in das die Produkte von Newell geliefert werden, beschränkt; liegt der Lieferort innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), erstreckt sich die markenrechtliche Zustimmung von Newell zum Weiterverkauf der Produkte auf das Gebiet des EWR. Kunden mit Sitz im Europäischen Wirtschaftsraum (der "EWR“) ist es nicht gestattet, Waren, die sie von einer Quelle außerhalb des EWR beziehen, und die mit Marken gekennzeichnet sind, die Newell oder mit Newell verbundenen Unternehmen gehören, an Kunden mit Sitz im EWR zu verkaufen, es sei denn, Newell bzw. die mit Newell verbundenen Unternehmen haben dem Verkauf dieser spezifischen Waren im EWR ausdrücklich zugestimmt. Darüber hinaus ist ausdrücklich vereinbart, dass Newell an Kunden mit Sitz im EWR, die zur Lieferung innerhalb des EWR eingesetzt sind, keine Genehmigung für den Verkauf der Waren außerhalb des EWR erteilt. Newell behält sich das Recht vor, alle notwendigen rechtlichen Maßnahmen (insbesondere Unterlassungs- und Schadensersatzklagen) zu ergreifen, um den höchstmöglichen Schutz ihrer Rechte am geistigen Eigentum, einschließlich ihrer Markenrechte, zu gewährleisten. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden und wird die vorstehenden Regelungen an Dritte zu kommunizieren, soweit er Produkte von Newell zum Zwecke der Weiterveräußerung erwirbt.

9.3               Kunden mit Sitz außerhalb des EWR ist es nicht gestattet, Waren, die mit Marken gekennzeichnet sind, die Newell oder mit Newell  

verbundenen Unternehmen gehören, an Kunden mit Sitz im EWR zu verkaufen, es sei denn, Newell bzw. die mit Newell verbundenen Unternehmen haben dem Verkauf dieser spezifischen Waren im EWR zuvor ausdrücklich zugestimmt.

9.4               Newell betreibt für einen Teil der Produkte in einigen Ländern der Welt ein exklusives Vertriebssystem, im Rahmen dessen Newell   

seinen Vertriebshändlern Exklusivität für bestimmte Gebiete oder Kundengruppen zugesagt hat. Infolge der in diesem Zusammenhang eingegangenen Exklusivitätsvereinbarungen ist Newell nicht berechtigt, Kunden zu beliefern, die die Produkte aktiv gegenüber Kundengruppen oder in Gebieten anbieten und vermarkten, die Newell exklusiv anderweitig vergeben hat. Die Parteien sind sich einig, dass Newell deshalb berechtigt ist, die Belieferung mit Produkten jederzeit zu verweigern oder zu beenden, wenn Newell Kenntnis davon erhält oder vernünftigerweise annehmen darf, dass die Produkte zumindest zum Teil für den Weiterverkauf an Kundengruppen oder in Gebiete bestimmt sind, die Newell exklusiv anderweitig vergeben hat. Das Recht zur Lieferverweigerung gilt auch für solche Produkte, hinsichtlich derer bereits eine Bestellbestätigung erteilt ist.

10.           Verschiedenes

10.1         Soweit Newell dem Kunden besondere Konditionen oder Vergünstigungen gewährt oder verspricht (etwa Rabatte, Werbekostenzuschüsse für gemeinsame Anzeigen, oder andere Anreize durch Vergütung oder Finanzierung), werden derartige Konditionen oder Vergünstigungen nur dann ausgezahlt, wenn sie vom Kunden binnen einer Frist von zwölf (12) Monaten ab dem Zeitpunkt ihres Entstehens geltend gemacht werden.

10.2         Newell haftet nicht für Schäden, Verluste, Forderungen, Kosten, Steuern oder Aufwendungen irgendwelcher Art, die dem Kunden aus oder im Zusammenhang mit der Nichterfüllung oder verzögerten Erfüllung von Pflichten aufgrund von höherer Gewalt oder aufgrund von anderen unvorhersehbaren Ereignissen entstehen.  Höhere Gewalt im Sinne dieser AGB sind insbesondere Katastrophen, Brände, Überschwemmungen, Erdbeben, Naturgewalten, tatsächliche oder angedrohte Terroranschläge, Kriegshandlungen, Sabotage, Explosionen, Aufstände, innere Unruhen, Rebellionen, Revolutionen und Streiks, Aussperrungen und Arbeitskämpfe, behördliche Maßnahmen, Unfälle in oder Ausfall von Anlagen oder Maschinen, Materialknappheit, die Nichterbringung von Dienstleistungen durch Versorgungsunternehmen (wie Strom-, Gas-, Netzwerk- oder Telekommunikationsanbieter) sowie sämtliche Handlungen und Unterlassungen Dritter, die Newell nicht zu vertreten hat. Die Tatsache, dass der Euro nicht mehr gesetzliche Währung ist, stellt keine höhere Gewalt dar, und alle Verbindlichkeiten des Kunden werden automatisch an dem Tag fällig, an dem der Euro nicht mehr gesetzliche Währung ist.

10.3         Newell und der Kunde sind unabhängige Vertragspartner, und die hierdurch entstehende Beziehung gilt nicht als Handelsvertreterbeziehung (Prinzipal-Handelsvertreter-Beziehung) oder Vertriebshändler-Beziehung. Verkäufe an oder Verpflichtungen gegenüber Dritten seitens einer der Parteien sind für die andere Partei in keiner Weise verbindlich.

10.4         Der Kunde darf ohne Einwilligung von Newell seine Rechte, Pflichten und Verbindlichkeiten unter diesen AGB oder aus der Geschäftsbeziehung nicht abtreten, übertragen oder im Wege einer Novation ersetzen. Newell ist berechtigt, sämtliche Rechte, Pflichten und Verbindlichkeiten unter diesen AGB abzutreten, zu übertragen und im Wege einer Novation zu ersetzen.

10.5         Die Rechte und Pflichten der Parteien sind für die Parteien und ihre jeweiligen Rechtsnachfolger, zulässigen Zessionare, Organe, Vertreter und gesetzlichen Vertreter verbindlich und kommen diesen zugute. Der Widerruf eines oder mehrerer Rechte oder einer oder mehrerer Pflichten der Parteien hat ungeachtet des Grundes keine Auswirkungen auf die Bestimmungen dieser AGB, und diese bleiben auch nach einem solchen Widerruf in Kraft.

10.6         Falls eine Bestimmung dieser AGB rechtskräftig für ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar befunden wird, ist diese Bestimmung durch eine gültige, gesetzlich zulässige und durchsetzbare Bestimmung zu ersetzen, die den ursprünglich beabsichtigten Zwecken der Parteien so nahe wie möglich kommt. Falls die ungültige, rechtswidrige oder nicht durchsetzbare Bestimmung nicht durch eine solche Regelung ersetzt werden kann, ist die betreffende Bestimmung wirkungslos und gilt als nicht in diesen AGB enthalten, wovon die übrigen Bestimmungen dieser AGB unberührt bleiben.

10.7         Diese AGB wurden in deutscher Sprache verfasst, und ihre Bestimmungen werden gemäß den allgemein anerkannten Bedeutungen in der deutschen Sprache ausgelegt. Eine etwaige Übersetzung der AGB dient lediglich der Annehmlichkeit des Kunden und ist für keine der Parteien verbindlich. Im Falle von Unstimmigkeiten zwischen dem deutschsprachigen Original und seiner Übersetzung gilt die deutschsprachige Version vorrangig.

10.8         Auf die Rechte aus diesen AGB resultierenden Rechte, können die Parteien nur durch ausdrückliche schriftliche Mitteilung an die andere Partei verzichten. Ein Verzicht gilt nur in dem Zusammenhang und für den Zweck, für den er erklärt wird.

10.9         Diese AGB und die unter Einbeziehung dieser AGB abgeschlossen Verträge unterliegen ausschließlich den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland und sind nach diesen auszulegen, ungeachtet der Kollisionsnormen. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen. Die Gerichte von Hamburg haben die ausschließliche Zuständigkeit für die Beilegung von Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ergeben.